Sommerpaket veröffentlicht ein Statement von den Betroffenen der Apollogasse

Statement zur Aussendung der Bereichsleitung der Wohnungslosenhilfe und der Betriebsratsvorsitzenden bezüglich der Anstellungsverbote im Winterpaket des Wiener Roten Kreuzes (WRK).

 

Liebe Kolleg:innen, Freund:innen und Unterstützer:innen!

Bereits mehr als ein Monat ist seit unserer Kundgebung vor der Wiener Rotkreuz Zentrale am 28.10.20 vergangen (Bericht ist hier nachlesbar). Dort wurde mit Vertreter:innen des WRK vereinbart, dass sie sich bezüglich unseres Anstellungsverbots in der Wohnungslosenhilfe zeitnah bei uns melden werden. Das ist nicht passiert.

Ein gewerkschaftlicher Brief des Wiener Arbeiter:innen-Syndikates wurde inhaltlich nicht beantwortet. Bisher fehlt jede Bereitschaft von Seiten der verantwortlichen Bereichsleitung uns entgegenzukommen. 

Stattdessen erging ein Schreiben der Bereichsleitung der Wohnungslosenhilfe und der Betriebsrätsvorsitzenden an die Mitarbeiter:innen. Darin weisen sie die Vorwürfe, gegen politisch organisierte Mitarbeiter:innen vorzugehen, zurück. Sie erläutern jedoch in keinster Weise, warum wir nicht mehr angestellt werden können. 

Die Fragen, die sich für uns stellen und auf die wir eine Antwort verlangen, sind:

1) Laut Absagemail heisst es: “Aufgrund von Vorfällen und Ereignissen…” [sei] eine nochmalige Anstellung nicht möglich […] dies wurde von der “Bereichsleitung [an die Hausleitung] herangetragen”. Um welche “Vorfälle und Ereignisse” handelt es sich dabei?

2) Laut mehreren Telefonaten mit der Hausleitung und Gesprächen mit WRK-Personal wurde diese Maßnahme mit Aktivitäten im Rahmen der Initiative Sommerpaket in Zusammenhang gebracht, sowie Kommunikation mit Betriebsrat und Bereichsleitung bezüglich der erschwerten Arbeitsbedingungen während Corona.  

Wie kamen diese Zuordnungen zustande? Welche sind jene “Vorfälle und Ereignisse” sonst, aufgrund derer wir nicht mehr eingestellt werden? (Siehe Frage 1)

3) Auf Medienanfragen gab das WRK an, es hätte zu viele Bewerbungen gegeben und es gebe keine Pflicht zur Wiedereinstellung. Gleichzeitig war bekannt (von anderen Trägerorganisationen bis hin zur Gewerkschaft), dass das WRK händeringend Mitarbeiter:innen für sein Winterpaket gesucht hat.

Es wurde also langjährigen, erfahrenen Winterpaketmitarbeiter:innen die Anstellung im gesamten Bereich der Wohnungslosenhilfe verwehrt, während neues Personal gesucht, ausgebildet und angestellt wurde. Der argumentative Rückzug auf die fehlende rechtliche Verpflichtung zur Wiedereinstellung entkräftet nicht die offengelegten Widersprüche, sondern wirft nur weitere Fragen bezüglich des Selbstverstänsnisses des WRK gegenüber ihren Mitarbeiter:innen auf.

Solange das WRK keine glaubhafte Gegendarstellung bietet, müssen wir also davon ausgehen, dass das WRK systematisch Blacklisting betreibt, um politisch unliebsame Mitarbeiter:innen loszuwerden.

Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, werden wir diese weiterhin laut und öffentlich stellen. 

 

Beste Grüße, 

eure ehemaligen Kolleg:innen aus dem NQ Appollogasse