Das Ende des Winterpakets trifft Frauen 2019 in besonderem Maße. Dass die Unterbringung in den Notquartieren über den Winter in Wien mit Ende April endet, hat in den letzten Jahren vor allem die so genannten „nicht anspruchsberechtigten“ Frauen betroffen, also Frauen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Wien haben. Heuer wurden mit 30. April alle Notquartiere für Frauen gestrichen, das bedeutet, dass auch Frauen, die eigentlich Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Wiener Wohnungslosenhilfe (WWH) haben, auf die wenigen gemischtgeschlechtlichen Schlafplätze angewiesen sind. Eine Konsequenz ist, dass die Einrichtungen heillos überfüllt sind und für die „Nichtanspruchsberechtigten“ noch weniger Plätze zur Verfügung stehen.
Die Einsparung der Plätze wird mit einem höherschwelligen Angebot gerechtfertigt. Die Plätze, die in den so genannten Chancenhäusern entstehen, würden den Bedarf an Frauenschlafplätzen auffangen. Diese Argumentation erscheint aber als Papiertiger, die Angebotszahlen, die kursieren, sind zum Teil noch in Planung und die Fluktuation in den Chancenhäusern ist viel niedriger als in den Notquartieren. Daher bestehen die Plätze zwar am Papier, stehen Frauen, die akut einen Schlafplatz brauchen, aber real nicht zur Verfügung.
Die Schaffung von höherschwelligen Frauenwohnplätzen ist an sich zu begrüßen, bzw. der Standard in den Notquartieren nicht zu verteidigen. Eine 24h Unterbringung in Einzel- oder Doppelzimmern, darf aber nicht gegen die Notwendigkeit von niederschwelligen Notquartieren ausgespielt werden. Die restriktiven Bedingungen in den Notquartieren, mit ihren Schlafsälen, stark eingeschränkten Öffnungszeiten, schlechter Grundversorgung etc. bedeuten eine enorme Belastung für die Nutzer*innen. Das nun auf ein Konzept gesetzt wird, das denjenigen mit „Perspektive“ eine „Chance“ gibt, verkennt, dass Menschen auch auf niederschwellige Angebote angewiesen sind. Es braucht also eine menschenwürdige Unterbringung über den Winter hinaus. Gleichzeitig bedeutet der Wandel von Notquartieren in Chancenhäuser eine legalistische Schwächung. Während in den Notquartieren auf Grundlage des Wiener Sozialhilfegesetzes unterschieden wird – so kritikwürdige die Unterscheidung auch ist, basiert ein Zugang zu den Chancenhäusern auf der persönlichen Einschätzung von Sozialarbeiter*innen, auf die sich rechtlich schlecht berufen werden kann.
Frauenwohnungslosigkeit ist vor allem von zwei patriarchalen Faktoren bestimmt: von dem höheren Armutsrisiko, dem Frauen auf Grund von fehlenden Versicherungszeiten, niedrigeren Löhnen und Transferleistungen ausgesetzt sind und dem Risiko von körperlicher und sexualisierter Gewalt. Zum Beginn dieses Jahres war die hohe Zahl an Frauenmorden in Österreich medial sehr präsent. Frauennotschlafplätze einzustellen, bedeutet Frauen sehenden Auges in gewalttätige Zweckbeziehungen zu drängen. Gewaltschutz scheint für diese Frauen weniger zu gelten. Und es scheint, dass mühsam geschaffene Erkenntnisse über die Bedingungen von Frauenwohnungslosigkeit über Bord geworfen werden.